Verträge, amtliche Dokumente, Zeugnisse, Führungszeugnisse, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Urteile (…), übersetzt MarionLex je nach Bedarf ins Französische, beglaubigt oder nicht.
Beglaubigte Übersetzungen / Einfache Übersetzungen
Laetitia Marion ist eine öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der französischen Sprache für Baden-Württemberg.
Ihre Übersetzungen aus der deutschen Sprache ins Französische können beglaubigt werden.
Die juristischen Übersetzungen benötigen gute Kenntnisse des juristischen Wortschatzes in den jeweiligen Sprachen, Ausgangssprache als auch Zielsprache.
Die juristischen Begriffe sind speziell. Es gibt Ausdrücke, die nur im juristischen Bereich einen Sinn haben (recouvrement = Beitreibung / Sûreté = Sicherheit / Répétition des frais = Kostenrückerstattung,…).
Die Juristen benutzen diese Begriffe, weil sie einem besonderen Konzept entsprechen und eigene Konsequenzen haben.
Ein anderes Wort zu benutzen kann zum Missverständnis führen. Zum Beispiel bedeutet das Wort „Sicherung“ so wohl „sécurité“ als auch „sûreté“. Das eine bedeutet die Sicherheit im Rahmen einer Gefahr und das andere stellt einen Schutz dar, im Falle unter anderem eines Darlehens. Das gleiche gilt für den Begriff „Umsatz“, was „TVA“ heißt, also die Steuer, die bei verkauften oder gekauften Waren bzw. Dienstleistungen bezahlt wird, aber auch „chiffre d’affaire“, was das ganze Geld darstellt, das man durch ein Geschäft einkassiert.
Es ist also sehr wichtig, dass der Übersetzer im juristischen Bereich das Recht der zwei betroffenen Länder kennt.