| Verträge oder andere Dokumente, die juristische Fachbegriffe enthalten, können nur von einem Juristen zutreffend übersetzt werden.
Es ist in Ihrem eigenen Interesse wesentlich, dass solche Dokumente, die für Sie eine Reihe von unmittelbaren und persönlichen Konsequenzen nach sich ziehen, die korrekte Terminologie enthalten.
Eine falsche Übersetzung ändert nicht nur unwiderruflich deren Inhalt, sondern verfälscht auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Als diplomierte und erfahrene französische Juristin bietet Ihnen Laëtitia Marion präzise und sachgerechte juristische Übersetzungen von der deutschen Sprache in ihre Muttersprache Französisch.
Laëtitia Marion ist für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein als ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache tätig. Sie kann Ihre Übersetzungen beglaubigen.
Ihre Kenntnis des deutschen Rechts erworben unter anderem im Rahmen eines einjährigen Studienaufenthaltes an der Universität der Rechtswissenschaft Mannheim versetzt Laëtitia Marion in die Lage, Begriffe der deutschen Rechtsterminologie zu verstehen und daher auch zutreffend übersetzen zu können.
Laëtitia Marion übersetzt für Sie unter anderem folgende Unterlagen In die französische Sprache:
- Ihre Verträge
- Ihre gesamten juristischen und offiziellen Dokumente
- Korrespondenz, die juristische Begriffe enthält
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Gerichtsurteile
- Urkunden
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